Zeitungsartikel aus den Grafschafter Nachrichten vom
24.07.01 Seite 6
Überschrift : Taub
gegenüber der tödlichen Gefährdung?
Untertitel: Walkmann
im Verkehr: Polizei ohne Handhabe
Von Thomas Haselier
Oldenburg/Jever. Der tragische Unfall eines 13-jährigen
Jungen, der -wie berichtet- am Sonnabend in Jever (Kreis Friesland) an einem
unbeschrankten Bahnübergang von einem Zug erfasst und getötet wurde, hat
grundsätzliche Fragen nach der Gefährlichkeit durch sogenannte Walkman im
Verkehr aufgeworfen.
Der 13-jährige war auf seinem Fahrrad von einem Walkman
offenbar so abgelenkt gewesen, dass er weder das Blinklicht am Übergang noch
die Warnsignale des herannahenden Zuges bemerkt hatte.
Eine eher indifferente gesetzliche Situation lasse restriktives
Eingreifen der Polizei kaum zu, sagte gestern Karl-Heinz Werner
,Verkehrssachbearbeiter bei der Polizei im Regierungsbezirk Weser-Ems, zu dem
Unfall. Einziger Ansatzpunkt sei § 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO), in dem
ein Walkmann-Verbot jedoch nicht explizit aufgeführt sei. Lediglich ganz
allgemein sei darin geregelt, dass beim Führen eines Fahrzeuges weder Sicht
noch Gehör behindert werden dürfen. „Das ist eine "Wischi-waschi-Formulierung",
mit der man ein eingreifen der Polizei gerichtsfest kaum begründen kann",
meinte Werner.
Ähnlich sieht es auch Ulrich Levin ( Wilhelmshafen ),
zuständiger Gebietsbeauftragter der Deutschen Verkehrswacht für das Oldenburger
Land.
Levin : „Man müsste einem Walkmann-Nutzer schon beweisen,
dass er zu laut gehört hat, um als Polizei eingreifen zu können. Doch wer will
das objektiv beurteilen?"
Entweder verfahre der Gesetzgeber beim Walkmann ähnlich wie
beim Handy und regele die Nutzung ausdrücklich per Gesetz, oder aber die
Polizei sei „außen vor".
Gleichwohl will Levin das Thema Walkman bei der
Verkehrswacht auf Landesebene ansprechen und mögliche Aktionen zur Prävention
diskutieren.