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Ein Artikel über Kopfhörer benutzen beim führen eines Fahrzeugs
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Man kann darüber sich selbst ein Urteil bilden was man davon hält, aber es soll hier nur darauf hingewiesen werden das der Gesetzgeber noch keine gesetzliche Handhabe gegenüber mit Kopfhörer fahren beim Führen eines Fahrzeugs  hat .
 

Zeitungsartikel aus den Grafschafter Nachrichten von

Zeitungsartikel aus den Grafschafter Nachrichten vom 24.07.01 Seite 6

 

Überschrift :             Taub gegenüber der tödlichen Gefährdung?

Untertitel:            Walkmann im Verkehr: Polizei ohne Handhabe

 

Von Thomas Haselier

 

 

Oldenburg/Jever. Der tragische Unfall eines 13-jährigen Jungen, der -wie berichtet- am Sonnabend in Jever (Kreis Friesland) an einem unbeschrankten Bahnübergang von einem Zug erfasst und getötet wurde, hat grundsätzliche Fragen nach der Gefährlichkeit durch sogenannte Walkman im Verkehr aufgeworfen.

Der 13-jährige war auf seinem Fahrrad von einem Walkman offenbar so abgelenkt gewesen, dass er weder das Blinklicht am Übergang noch die Warnsignale des herannahenden Zuges bemerkt hatte.

Eine eher indifferente gesetzliche Situation lasse restriktives Eingreifen der Polizei kaum zu, sagte gestern Karl-Heinz Werner ,Verkehrssachbearbeiter bei der Polizei im Regierungsbezirk Weser-Ems, zu dem Unfall. Einziger Ansatzpunkt sei § 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO), in dem ein Walkmann-Verbot jedoch nicht explizit aufgeführt sei. Lediglich ganz allgemein sei darin geregelt, dass beim Führen eines Fahrzeuges weder Sicht noch Gehör behindert werden dürfen. „Das ist eine "Wischi-waschi-Formulierung", mit der man ein eingreifen der Polizei gerichtsfest kaum begründen kann", meinte Werner.

Ähnlich sieht es auch Ulrich Levin ( Wilhelmshafen ), zuständiger Gebietsbeauftragter der Deutschen Verkehrswacht für das Oldenburger Land.

Levin : „Man müsste einem Walkmann-Nutzer schon beweisen, dass er zu laut gehört hat, um als Polizei eingreifen zu können. Doch wer will das objektiv beurteilen?"

Entweder verfahre der Gesetzgeber beim Walkmann ähnlich wie beim Handy und regele die Nutzung ausdrücklich per Gesetz, oder aber die Polizei sei „außen vor".

Gleichwohl will Levin das Thema Walkman bei der Verkehrswacht auf Landesebene ansprechen und mögliche Aktionen zur Prävention diskutieren.

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